ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Repra BV
Axt-Ecke 1
5473 HK Heeswijk-Dinther
1. Allgemeines
Repra BV, ein im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 75388286 eingetragenes Unternehmen mit Sitz in Bernheze und Hauptgeschäftssitz in Bijlshoek 1, 5473 HK Heeswijk-Dinther. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote, Kaufverträge, Bestellungen, Lieferungen und alle daraus resultierenden Vereinbarungen und sonstigen (rechtlichen) Handlungen. Sobald diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, gelten sie ohne weitere Erläuterung auch für neue Vereinbarungen und alle außervertraglichen Beziehungen mit Repra BV. Die Geltung etwaiger von der anderen Partei verwendeter Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich ausgeschlossen. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Die andere Partei kann aus vereinbarten Abweichungen keine Rechte für zukünftige Geschäfte ableiten. Der niederländische Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist maßgebend und hat Vorrang vor Übersetzungen. „Schriftlich“ bedeutet in diesen Bedingungen: per Brief oder elektronisch. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder aufgehoben sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Wir werden uns mit der anderen Partei abstimmen, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die unwirksamen oder aufgehobenen Bestimmungen ersetzen. Dabei werden Zweck und Intention der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich berücksichtigt. Sollte ein Sachverhalt eintreten, der nicht durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt ist, werden wir ihn im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beurteilen. Auch wenn wir nicht immer die strikte Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen, behalten wir uns das Recht vor, in bestimmten Fällen die strikte Einhaltung zu fordern.
2. Abschluss von Vereinbarungen
Unsere Angebote, ob mündlich oder schriftlich, sind freibleibend. Wir sind erst dann an einen Auftrag gebunden, wenn wir diesen innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang schriftlich mittels Auftragsbestätigung und Rechnung angenommen haben, selbst wenn das Angebot schriftlich war. Der Vertrag kommt stets unter der aufschiebenden Bedingung zustande, dass die von uns eingeholten Informationen unserer Ansicht nach die ausreichende Kreditwürdigkeit des Vertragspartners belegen. Gezeigte oder bereitgestellte Muster, Modelle, Abbildungen, Dokumentationen und sonstige Spezifikationen dienen lediglich der Veranschaulichung; das jeweilige Produkt muss diesen nicht entsprechen. Wir haften nicht für Angebote, die offensichtliche oder Tippfehler enthalten.
3. Rechte an geistigem Eigentum
Wir behalten uns alle Rechte an geistigem Eigentum an den in unseren Angeboten und/oder Verträgen enthaltenen Daten und/oder den von uns bereitgestellten Modellen, Mustern, Zeichnungen, Bildern und/oder Gebrauchsanweisungen vor.
4. Preise
Wir behalten uns das Recht vor, Änderungen eines oder mehrerer kostenbestimmender Faktoren, wie beispielsweise Transportkosten, Rohstoff- oder Materialpreise, Wechselkurse, Einfuhrzölle oder Umsatzsteuer, die sich auf die vereinbarte Leistung beziehen und nach unserem Angebotsdatum oder nach Vertragsschluss, aber vor Lieferung eintreten, an den Vertragspartner weiterzugeben. Die Preise der von uns angebotenen oder verkauften Waren verstehen sich ab Lager Heeswijk-Dinther, Niederlande, zuzüglich Mehrwertsteuer, Einfuhrzölle und sonstiger staatlicher Abgaben und Steuern, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Auf Wunsch organisieren wir den Transport zum Vertragspartner oder an einen anderen Ort, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. In diesem Fall sind wir berechtigt, dem Vertragspartner die Transportkosten in Rechnung zu stellen. Die Gefahr des Verlusts, Diebstahls und der Beschädigung geht mit der Lieferung auf den Vertragspartner über.
5. Zahlung
Wurde keine Vorauszahlung vereinbart, sind die Rechnungsbeträge innerhalb der 30-tägigen Zahlungsfrist zu begleichen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Skonto zu gewähren, Zahlungen zurückzuhalten, aufzurechnen oder auszusetzen. Zahlungen des Vertragspartners dienen stets zuerst der Begleichung aller fälligen Zinsen und Kosten und erst dann der Begleichung der ältesten offenen Rechnungen, selbst wenn der Vertragspartner angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht. Die Zahlungsfrist ist eine strikte Frist. Zahlt unser Vertragspartner den fälligen Betrag nicht fristgerecht, gerät er automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, und schuldet ab dem Fälligkeitsdatum die gesetzlichen Verzugszinsen. Bei Zahlungsverzug ist unser Vertragspartner außerdem verpflichtet, alle außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit der Beitreibung zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten werden abweichend von Artikel 6:96 Absatz 4 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches und abweichend vom Gesetz zur Standardisierung der außergerichtlichen Inkassokosten und der zugehörigen Verordnung über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten auf 15 (fünfzehn) Prozent des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch 250 (zweihundertfünfzig Euro), für jede teilweise oder vollständig unbezahlte Rechnung festgesetzt. Unser Recht, die darüber hinausgehenden tatsächlichen außergerichtlichen Kosten geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt. Die gerichtlichen Kosten umfassen die gesamten entstandenen Kosten, auch wenn diese den gesetzlichen Pauschalsatz übersteigen. Bei nicht fristgerechter Zahlung einer Rechnung sind wir berechtigt, unsere Lieferverpflichtung auszusetzen, sofern die Zahlung auch nach einer schriftlichen Mahnung innerhalb von 14 Tagen nicht erfolgt ist. Unser Vertragspartner ist verpflichtet, auf unser erstes Verlangen bei oder nach Vertragsschluss (zusätzliche) persönliche oder geschäftliche Sicherheiten für die Erfüllung seiner (Zahlungs-)Verpflichtungen uns gegenüber zu leisten. Die Weigerung der anderen Partei, die erforderlichen Sicherheiten zu leisten, gibt uns das Recht, unsere Verpflichtungen auszusetzen und letztendlich den Vertrag ganz oder teilweise ohne Mahnung oder gerichtliche Intervention zu kündigen, unbeschadet unseres Rechts auf Schadensersatz für etwaige uns entstandene Schäden.
6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns an den Vertragspartner gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Zinsen und Kosten vor. Sofern wir im Rahmen dieser Kaufverträge Leistungen für den Vertragspartner erbringen (oder erbringen ließen), für die dieser haftet, gilt der vorstehende Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Begleichung dieser Forderungen durch den Vertragspartner. Dieser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf alle Ansprüche, die wir gegen den Vertragspartner aufgrund der Nichterfüllung einer oder mehrerer seiner Verpflichtungen uns gegenüber erwerben. Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Vertragspartner nicht berechtigt, über die von uns gelieferten Waren zu verfügen, sie zu veräußern, zu belasten, zu verarbeiten oder zu verändern. Der Vertragspartner ist jedoch berechtigt, die Waren im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs zu verwenden oder zu veräußern, vorausgesetzt, dass wir bis zur vollständigen Bezahlung der Waren und der Erfüllung seiner sonstigen Verpflichtungen aus ähnlichen Verträgen mit uns in die Rechte des Vertragspartners gegenüber seinen Kunden eintreten. Der Vertragspartner überträgt uns diese Rechte dann, soweit erforderlich, auf uns, und wir nehmen diese Übertragung an. Es ist der Gegenpartei jedoch nicht gestattet, die Ware im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit zu veräußern, wenn die Gegenpartei die Aussetzung der Zahlungen beantragt hat oder für insolvent erklärt wurde.
Solange unser oben genanntes Eigentum besteht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferten Waren ohne Mahnung oder gerichtliche Intervention auf Kosten des Vertragspartners von ihrem Standort abzuholen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sorgfältig und als unser Eigentum erkennbar zu lagern.
7. Lieferung
Die Lieferbedingungen werden für jede Transaktion einzeln vereinbart. Unser Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware zum Zeitpunkt der Bereitstellung gemäß Vertrag anzunehmen. Nimmt der Vertragspartner die Ware nicht an, gerät er in Verzug, und wir sind nach unserem Ermessen berechtigt:
(a) die Ware auf Kosten und Risiko unseres Vertragspartners mit einem von uns gewählten Transportmittel an dessen Adresse zu befördern oder die Ware auf Kosten und Risiko unseres Vertragspartners einzulagern,
oder
b) den Vertrag ohne Mahnung und ohne gerichtliche Intervention für aufgelöst zu erklären, unbeschadet unseres Anspruchs auf Ersatz eines uns entstandenen Schadens oder entgangenen Gewinns, zuzüglich gesetzlicher Zinsen, die ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs zu berechnen sind.
Das Vorstehende gilt unbeschadet aller anderen Rechte, die uns zustehen.
8. Lieferzeit
Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich und keine verbindlichen Termine. Wir geraten erst dann in Verzug, wenn uns die andere Vertragspartei schriftlich in Verzug gesetzt und uns die Möglichkeit zur Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist eingeräumt hat, dieser Aufforderung aber nicht nachgekommen ist. Die Lieferzeit beginnt erst, wenn wir eine Bestellung schriftlich angenommen haben, die andere Vertragspartei uns alle für die Vertragsabwicklung erforderlichen Informationen übermittelt hat und wir die vereinbarte Anzahlung erhalten haben. Sollte es während der Vertragsabwicklung zu einer Lieferverzögerung kommen, verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Verzögerung. Wir haften nicht für Schäden, die durch verspätete Lieferung entstehen, sofern diese auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, insbesondere auf die Nichterfüllung (oder nicht fristgerechte Erfüllung) durch Lieferanten. Nur bei einer erheblichen Überschreitung der vereinbarten Lieferzeit (mehr als 25 Wochen) ist die andere Vertragspartei zur Kündigung des Vertrags berechtigt, es sei denn, die Überschreitung ist auf höhere Gewalt zurückzuführen. Die andere Vertragspartei hat jedoch in keinem Fall Anspruch auf Vertragsstrafe oder Schadensersatz. Wir behalten uns das Recht vor, die Ware in Teillieferungen zu liefern. In diesem Fall gelten die beschriebenen (Zahlungs-)Bedingungen auch für jede Teillieferung.
9. Beschwerden
Unser Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung zu prüfen, um festzustellen, ob sie der Vereinbarung entspricht. Unser Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige Mängel der gelieferten Ware innerhalb von acht (8) Tagen nach Lieferung schriftlich geltend zu machen. Dies gilt auch für gelieferte, nicht bestellte Artikel. Ist der Mangel nicht äußerlich erkennbar, ist unser Vertragspartner verpflichtet, etwaige Mängelrügen der gelieferten Ware innerhalb von acht (8) Tagen nach deren Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von drei (3) Monaten nach Lieferung schriftlich geltend zu machen.
Alle Reklamationen müssen von unserem Vertragspartner unter Angabe der Lieferscheinnummer eingereicht werden. Reklamationen bezüglich Rechnungen müssen ebenfalls schriftlich innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen.
Werden Reklamationen nicht fristgerecht eingereicht, erlischt jeglicher Anspruch gegen uns. Rücksendungen sind nur möglich, wenn sich die Artikel im Originalzustand befinden und wir der Rücksendung schriftlich zugestimmt haben. Artikel, die nicht von uns stammen, sind von der Rückgabe ausgeschlossen.
Die zurückgesendeten Artikel müssen innerhalb einer Woche nach unserer Genehmigung der Rücksendung bei uns eingehen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgen Rücksendungen auf Kosten und Risiko der anderen Partei.
10. Gewährleistung; Haftungsbeschränkung
Wir haften nicht für von uns gelieferte Waren, außer für Material- und/oder Konstruktionsmängel, die innerhalb von drei (3) Monaten nach dem in Artikel 8 genannten Lieferdatum auftreten, sofern diese Mängel die Beschaffenheit oder Qualität der Ware erheblich beeinträchtigen. Unsere Haftung nach diesem Artikel beschränkt sich auf die kostenlose Lieferung von Ersatzware (bzw. -teilen). Wir sind berechtigt, anstelle der Lieferung von Ersatzware die mangelhafte(n) gelieferte(n) Ware(n) zu reparieren oder gegen Erstattung des entsprechenden Rechnungsbetrags zurückzunehmen. Wir gewähren unserem Vertragspartner dieselbe Gewährleistung für Waren, die uns von Dritten geliefert und von uns an unseren Vertragspartner geliefert wurden, auch wenn die von uns gelieferten Waren aus Waren Dritter bestehen, jedoch keine weitergehende Gewährleistung als die, die wir von unseren Lieferanten erhalten haben. Unser Vertragspartner kann unsere Verpflichtungen aus diesem Artikel erst dann geltend machen, nachdem er alle seine Verpflichtungen aus dem mit uns geschlossenen Vertrag erfüllt hat. Sofern wir aus irgendeinem Grund haften, ist unsere Haftung auf den unmittelbaren Schaden und auf die Höhe der Deckung durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich unseres Selbstbehalts beschränkt. Sollte aus irgendeinem Grund keine Zahlung im Rahmen dieser Betriebshaftpflichtversicherung erfolgen, ist unsere Haftung auf maximal den Rechnungsbetrag der betreffenden Waren (ohne Steuern) begrenzt. Im Sinne dieses Artikels gilt eine Reihe zusammenhängender Schadensereignisse als ein einziges Schadensereignis. Wir haften nicht für immaterielle Schäden, Betriebsunterbrechungen, indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden. Unser Vertragspartner ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit von uns gelieferten Waren oder erbrachten Leistungen freizustellen.
11. Nichteinhaltung
Wenn die andere Partei in irgendeiner Weise ihren Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt oder wenn Grund zur Annahme besteht, dass die andere Partei ihren Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommen wird, sowie im Falle eines Antrags auf Zahlungsaufschub, der Erteilung eines (vorläufigen) Zahlungsaufschubs, eines Insolvenzantrags, einer Insolvenzerklärung oder eines Insolvenzverfahrens, der Liquidation oder Einstellung des Geschäftsbetriebs (eines Teils) der anderen Partei, sind wir, unbeschadet unserer sonstigen Rechte und ohne Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz, berechtigt, den/die Vertrag/Verträge mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise ohne Mahnung oder gerichtliche Intervention aufzulösen oder die (weitere) Erfüllung des/der Vertrag/Verträge auszusetzen.
12. Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt sind wir berechtigt, nach unserem Ermessen die Vertragserfüllung bis zum Ende der Situation höherer Gewalt auszusetzen oder den Vertrag, soweit er noch nicht erfüllt wurde, ganz oder teilweise ohne gerichtliche Intervention und ohne Haftung für etwaige Schäden zu kündigen. Höhere Gewalt ist definiert als jedes Ereignis, das außerhalb unserer direkten Kontrolle liegt, insbesondere Streiks, Aussperrungen, Blockaden, Aufstände, öffentliche Unruhen, Energieengpässe, Unterbrechungen der Energieversorgung, Transportverbote, Brände, Industrieunfälle, Krieg oder Kriegsgefahr, Naturkatastrophen und Überschwemmungen. Höhere Gewalt liegt auch dann vor, wenn der betreffende Umstand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar war.
13. Anwendbares Recht; zuständiges Gericht
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle unsere Angebote und/oder Kaufverträge unterliegen niederländischem Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Übereinkommens über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ist ausdrücklich ausgeschlossen. Alle Streitigkeiten zwischen uns und der anderen Vertragspartei werden – sofern keine zwingenden gesetzlichen Gerichtsstandsregeln dem entgegenstehen – dem zuständigen Gericht in ’s-Hertogenbosch vorgelegt, unbeschadet unseres Rechts, eine Streitigkeit vor jedem anderen zuständigen Gericht auszutragen.
14. Einschränkung
Ansprüche und Einreden, die auf Tatsachen beruhen, welche die Behauptung rechtfertigen würden, dass der gelieferte Gegenstand nicht der Vereinbarung entspricht, verjähren nach einem Jahr ab Lieferung.
15. Umrechnung
Soweit eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus Gründen der Angemessenheit und Fairness nicht anwendbar ist, so ist ihr eine Bedeutung beizumessen, die inhaltlich und anwendungsbezogen so weit wie möglich übereinstimmt und anwendbar ist.